Motorsteuer kommt (AUT), eventuell auch der Sachbezug?

  • Grüß euch!


    Wie in der Überschrift ersichtlich scheint es ja bereits fix zu sein, dass die Motorsteuer in Österreich auch für die Elektrofahrzeuge kommen wird, zu erwarten für 2026.


    Ähnlich könnte es sich, je nach Koalitionsverhandlungen, auch mit dem Sachbezug ergeben.


    Wen betrifft es?

    Habt ihr dies in den Kaufentscheidungen bereits berücksichtigt?

    Was sind eure Erwartungen dahingehend?


    Die gennanten Werte seitens Medien mit ~400€ im Jahr pro Fahrzeug erscheinen sehr unrealistisch!?


    Freue mich auf eure Meinungen!

    Möchte bitte dennoch nicht politisieren 😉


    LG

    PhtEVen

  • Bei unserer Probefahrt habe ich im BYD Store in der SCS nach der Dauerleistung (welche dann auch im Zulassungsschein eingetragen ist) gefragt.

    Mir wurden 130 KW für den AWD genannt. Nach der aktuellen Berechnung würde dies € 54 im Monat bedeuten, also € 648 im Jahr.

  • Hallo zusammen,


    im Vorfeld einer Elektro-KFZ Anschaffung hat mich das Thema Motorbezogene Versicherungssteuer (hier in AT) auch interessiert.

    Auf der Automesse im Februar war von den Händlern noch keine verlässliche Aussage zu bekommen. Daher habe ich bei den Versicherungen nachgefragt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird eine Pausschale (pro Monat) ab einem bestimmten Stichtag kommen. Rückwirkend auf bereits zugelassene E-Autos ist problematisch und daher unwahrscheinlich.


    Wie bereits richtig erwähnt käme die kWh Leistung, wie sie auch in der Versicherungspolizze angeführt ist, zur Berechnungsanwendung.

    Eine Berechnung nach der aktuellen Gesetzeslage eher nicht (Mindeststeuer pro Jahr € 86,40). Das würde teuer werden ...


    Aktuell gilt für neue Verbrenner (jährliche Zahlungsweise) -

    Freibetrag 24kW

    0 - 24 kW € 0,00

    24 -90 kW € 0,62 je kW

    90 - 110 kW € 0,66 je kW

    110+ kW € 0,75 je kW


    BEISPIEL: 150kW Systemdauerleistung

    0,00 + 66x0,62 + 20x0,66 + 40x0,75


    Wenn etwas kommt, so hoffentlich leistbar ;)


    Also abwarten was denen einfällt.

  • Glaube nicht, dass man die Steuer rückwirkend für schon angemeldete bzw. für vor einer Gesetzesänderung gekaufte Fahrzeuge einführen kann.

    Alle, die im Jänner oder Februar bestellt haben, sollte es also nicht mehr treffen :/

  • Habe ich auch schon gehofft, aber ich denke sie werden es dennoch umsetzen.

    Österreichischer Rechtsgrundsatz:

    "Rückwirkung würde einer der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen, dem Prinzip der Rechtssicherheit der Rechtsordnung, widersprechen und ist daher grundsätzlich nicht zulässig."

    ... Eine rückwirkend eingeführte Motorbezogene-Versicherungssteuer für E-Autos ist in Österreich ist mE also eher nicht möglich.

    Aber, wie würde der gelernte Jurist sagen: "Grundsätzlich" (siehe Text zuvor) bedeutet im Juristendeutsch "Ausnahmen sind möglich" ...