Motorsteuer kommt (AUT), eventuell auch der Sachbezug?

  • Ist nicht wenig... aber "verkraftbar"...

  • Ist nicht wenig... aber "verkraftbar"...

    Wer zahlt schon gerne Steuer. Ich definitiv nicht. Sehe es aber wie Du - verkraftbar. Hätte mir aber gewünscht, dass man mehr Rücksicht auf bestehende EVs nimmt. Wir haben uns ja zu einem Zeitpunkt entschieden, wo wir von diesen Plänen noch keine/wenige Informationen hatten. Das das Fahrzeuggewicht eine so dominante Rolle in der Berechnung spielt, war für mich die große negative Überraschung.

  • Sollte dann in den nächsten Tagen hier zu finden sein.. bzw. hier auf parlament.gv.at: 34 der Beilagen XXVIII. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext (https://www.parlament.gv.at/do…II/I/34/fname_1671562.pdf)

    Dem neuen Gesetzestext entnehme ich, dass es für die vor dem 31. März 2025 zugelassenen E-Boliden noch die alte Regelung gibt - also keine Steuer.

    (siehe Zitat unten: "... in der Fassung VOR diesem Bundesgesetz ..." Das bedeutet für mich, dass die "Anrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer" für E-Fahrzeuge, die bis 31.03.2025 zugelassen wurden, wie gehabt erfolgt - also keine(!) Steuer.)


    Zitat:

    "11. Dem § 12 Abs. 3 wird folgende Z 35 angefügt: „35. Der Titel dieses Bundesgesetzes tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 4 Abs. 3, § 5 und § 6 samt Überschrift, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2025, treten mit Ablauf des 31. März 2025 in Kraft und sind auf die Zahlung von Versicherungsentgelten anzuwenden, die a) nach dem 31. März 2025 fällig werden und Versicherungszeiträume betreffen, die nach dem 31. März 2025 liegen; b) vor dem 1. April 2025 fällig geworden sind, dann und unter Anrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer in der Fassung vor diesem Bundesgesetz insoweit, als die Zahlung des Versicherungsentgeltes Versicherungszeiträume betrifft, die nach dem 31. März 2025 liegen."

  • Will dich nicht enttäuschen, aber ich lese da raus, dass es eben auch jene betrifft, die vor dem 1. April und somit vor diesem Bundesgesetz eine Versicherung hatten und nach dem 31.3. auch weiterhin eine haben werden.

  • Hi kris!

    ... deine Lesart könnte durchaus auch stimmen, aber:

    Abermillionen von Juristen auf Erden verdanken ihr gutes Einkommen der Tatsache, dass es die Gesetzgeber nicht schaffen, Rechtstexte "ein-eindeutig" zu formulieren.

    Der neue Gesetzestext verdient ja geradezu den Schachtelsatz-Literatur-Nobelpreis :D

    Bei der Gelegenheit ein Scherz:

    Im ersten groben Text-Überflug hätte ich, als Winkeladvokat, große Schwachstellen geortet - das kann sich aber nach jahrelangem weiteren Text-Studium auch noch ändern.

    In diesem Sinne: Viel Spaß für die Richter des Obersten Gerichtshofs - irgendein gelernter Österreicher wird ja sicher Einspruch erheben ...

  • Alleine schon die Benachteiligung einer sicheren Akkutechnologie, die auch mit weniger schädlicher Chemie arbeitet, nur eben halt schwerer ist, bietet wahrscheinlich einen Ansatz für eine Beschwerde.

  • Alleine schon die Benachteiligung einer sicheren Akkutechnologie, die auch mit weniger schädlicher Chemie arbeitet, nur eben halt schwerer ist, bietet wahrscheinlich einen Ansatz für eine Beschwerde.

    Es geht nur um schnelle Einnahmen, solche Überlegungen machen sich die Herrschaften leider nicht.